Feuerwehrpläne
Wir erstellen für Sie Feuerwehrpläne
gemäß DIN 14095 sowie
Gestaltungsrichtlinien der Brandschutzbehörde
bzw. Feuerwehr
Feuerwehrplan gemäß DIN 14095, DIN 14034, DIN EN ISO 7010
Die Feuerwehrpläne sind schnell erfassbare Informationen und Orientierungshilfen für Feuerwehrleute und Rettungsmannschaften.
Die Erstellung dieser Brandschutzpläne unterliegt der DIN 14095. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der zuständigen Brandschutzdienststellen bzw. der örtlichen Feuerwehren und werden durch uns mit diesen abgestimmt.
Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden unumgänglich, um die speziellen Anforderungen, die oft über die DIN 14095 hinaus gehen, entsprechend zu berücksichtigen und somit eine zügige Freigabe durch die Feuerwehr zu erwirken.
Feuerwehrpläne bestehen in der Regel aus einem Übersichtsplan sowie Detail- und Geschosspläne und einem schriftlichen Teil, die sogenannten Objektinformationen. Je nach Nutzung des Gebäudes können in Sonderfällen aber auch weitere Pläne wie z.B. Löschwasserrückhaltepläne gefordert werden. Welche Pläne zur Ausführung kommen, obliegt der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Die Auslieferung der Endfassung an alle involvierten Einrichtungen, runden unseren Service ab.
Wer benötigt Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne sind ein Muss für:
- Schutzobjekte für die ein Feuerwehrplan behördlich angeordnet wurde
- Schulen, Krankenhäuser und Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Plätzen
- für die nach FwDV 500 (Feuerwehr-Dienstvorschrift 500) Punkt 1.2.2.2 festgelegten Gefahrengruppen II
und III
Die Feuerwehrpläne sollten hier zum Einsatz kommen:
- Objekte mit außergewöhnlicher Brandempfindlichkeit
- Objekte mit hilfsbedürftigen Personen
- Objekte mit Menschenansammlungen
- Museen und Baudenkmäler
- Objekte bei denen durch Nutzung oder Bauweise mit besonderen Gefahren zu rechnen ist
- Objekte mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung
- Objekte, bei denen falsche taktische Entscheidungen im Notfall wahrscheinlich sind (durch schwer erkundbare Eigenschaften der Bauart und Nutzung)
Nur aktuelle Feuerwehrpläne können im Ernstfall helfen. Daher sind die Feuerwehreinsatzpläne stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die Feuerwehrpläne müssen bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Ortsfeuerwehr hinterlegt werden. Ein weiterer Feuerwehrplan muss beim Objekt (zuständiger Pförtner, Hausmeister, Brandmelderzentrale etc.) hinterlegt sein. In den Feuerwehrplänen müssen aufgenommen werden:
Einrichtungen für die Feuerwehr wie z.B. Blitzleuchte, Feuerwehr-Informationszentrale, etc., Hauptabsperreinrichtungen für Strom, Gas und Wasser sowie Einspeisungsmöglichkeiten für Löschmittel und Löschanlagen. Außerdem sind Feuerwehrzufahrten sowie Löschwasserentnahmestellen in Feuerwehreinsatzpläne zu kennzeichnen. Besondere Gefahrenstellen wie z.B. Transformatoren und ähnliches müssen eingetragen werden.
Unsere Leistungen zur Erstellung der Feuerwehrpläne:
- Objektanalyse vor Ort anhand der Grundrisszeichnungen
- Feststellen der feuerwehrrelevanten Einrichtungen und Gefahrenschwerpunkte
- Erstellen von Entwurfszeichnungen der Feuerwehrpläne
- Führen von Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden
- Fertigstellen der Entwurfszeichnungen der Feuerwehrpläne
- Erstellen von Plots der Feuerwehreinsatzpläne in laminierter oder synthetischer Ausführung
- Erzeugen von gängigen Datenformaten auf einem Datenträger
- Weiterleiten der Pausen und Datenformaten an die zuständige Feuerwehrdienststelle
Natürlich stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie Fragen zum Thema Feuerwehrpläne oder DIN 14095 haben, oder eine ausführliche Beratung wünschen. Wir erstellen auch Evakuierungspläne, Bestuhlungspläne oder Brandschutzordnungen für Sie. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf. Gern können Sie uns eine Email schreiben und wir rufen Sie zurück!
Weiterführende Informationen:
Objekte für die wir Feuerwehrpläne erstellt haben, z.B.:
Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage Niederrhein GmbH in Oberhausen (www.gmva.de)
Verwaltungsgebäude EUROPA-CENTER in Essen (www.europa-center.de)
Wohnstätte für Menschen mit geistiger bzw. Mehrfachbehinderung Tom-Mutters Haus in Hattingen (www.lebenshilfe-hattingen.de)
Johanniter-Stift Gut Heuserhof in Köln (www.johanniter.de)
Kläranlage und Pumpwerk Bottrop (www.eglv.de)
Pumpwerk Gelsenkirchen (www.eglv.de)
- Broicher Straße 4, 46049 Oberhausen
- +49 (0) 208 888 530
- +49 (0) 208 970 20 64
- info@visubrand.de
- Kegelbahnstraße 11, 54497 Horath
- +49 (0) 6504 8643
- +49 (0) 6504 955 708
- info@visubrand.de