Ihr kompetenter Fachplaner im
organisatorischen Brandschutz

Wir erstellen für Sie
Flucht- und Rettungspläne,
Feuerwehrpläne,
Feuerwehrlaufkarten,
Brandschutzordnungen, etc.,
nach den aktuellen Sicherheitsvorschriften.

Zuverlässige Brandschutzpläne können nicht nur größere Gebäudeschäden verhindern, sondern gezielt Menschenleben retten.

Als CAD-Dienstleister im organisatorischen Brandschutz, sind wir seit fast zwanzig Jahren auf die Erstellung von Dokumentationen im Brandschutz spezialisiert.
Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche, brandschutztechnische visuelle Betreuung Ihrer Umbau- oder Neubaumaßnahmen europaweit.

Dazu gehören:

  • Objektaufnahme sowie Aufmaß vor Ort
  • Visualisierung Ihres Objektes
  • brandschutztechnisch visuelle Umsetzung
  • Einholen von bauaufsichtlichen Genehmigungen
  • Präsentation Ihres Objektes vor Ort
Ob bei Wohnanlagen, Industriegebäuden oder Immobilien mit besonderer Nutzung (Schulen, Krankenhäuser, Hotels etc.) – Sie als Kunde profitieren stets von unserer Fachkompetenz und Erfahrung, die wir uns in unserer langjährigen Tätigkeit als europaweit tätiger Fachplaner im Brandschutz erarbeitet haben.
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Flucht- und Rettungs- pläne nach DIN 23601

Flucht- und Rettungs- pläne geben Auskunft über relevante Flucht-
und Rettungswege,
Brandmelde-, Brandbe-kämpfungseinrichtungen sowie Erste Hilfe-Ein-richtungen in Gebäuden. Darüber hinaus enthalten Sie Informationen über das Verhalten im Brandfall sowie bei Unfällen.
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Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne geben den Feuerwehreinsatz- kräften Auskunft über relevante Einrichtungen

in Gebäuden, wie z.B. Angriffswege, Gefahren-schwerpunkte, Löschein-richtungen, etc.

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Feuerwehrlaufkarten (Linienpläne) nach DIN 14675

Feuerwehrlaufkarten unterstützen die Feuerwehreinsatzkräfte, bei Alarmierung der Brandmeldeanlage in Gebäuden, beim Auf-finden des auslösenden Melders mit Startpunkt Brandmelderzentrale.
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Brandschutzordnungen nach DIN 14096

In der Brandschutz-ordnung ist das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall geregelt.

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Bestuhlungspläne nach der Sonderbau- verordnung

Bestuhlungspläne regeln bei Veranstaltungen die Einhaltung der erforder-lichen Rettungswege, für Räumlichkeiten die mehr als 200 Personen fassen. Enthalten sind verschie-dene Bestuhlungsvari-anten, wie z.B. Theater-bestuhlung, Bankette, Stehtische, etc.
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Ein QR code welche die Kontakdaten enthält.
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Nordrhein-Westfalen
+49 (0) 208 888 530

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Rheinland-Pfalz:
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E-Mail:
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