Brandschutzordnungen
Wir erstellen für Sie Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096 Brandschutzordnung Teil A, B, C (Teil 1 bis 3)
Wo sollte eine Brandschutzverordnung zu finden sein?
Innerhalb der Brandschutzverordnung gemäß DIN 14096 sind Regeln zum Verhalten im Falle eines Brandes festgelegt. Sowohl richtiges Vorgehen bei einem Brandereignis, als auch die notwendigen Mittel zur Brandbekämpfung stehen im Fokus. Ebenso die schnelle Alarmierung der Feuerwehr und Vorkehrungen zur Rettung gefährdeter Personen.
Die Brandschutzordnung unterteilt sich in drei Bereiche:
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Eine entsprechende Brandschutzordnung muss gut sichtbar zum Beispiel in Hausfluren, Hallen oder Aufzügen angebracht werden. Also überall dort, wo reger Publikumsverkehr herrscht. Auch an Innentüren von Hotelzimmern und Seminarräumen sollte sich ein entsprechender Aushang nach DIN 14096 befinden.
Teil B richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Hierbei kann es sich um Mitarbeiter eines Betriebes oder um Hausbewohner handeln. Die Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B sollte nach möglichst persönlicher Unterweisung dem betroffenen Personenkreis als Broschüre oder Merkblatt zur Verfügung gestellt werden.
Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dies können Sicherheitsbeauftragte oder spezielle Brandschutzbeauftragte sein. Dieser Teil der Brandschutzordnung umfasst unter anderem Alarmpläne sowie Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte, die im Ernstfall zum Tragen kommen.
Wo sollte eine Brandschutzverordnung zu finden sein?
Eine Brandschutzordnung sollte an folgenden Stellen angebracht werden, wo reger Publikumsverkehr herrscht
- Zugänge zum Gebäude
- Flure
- Aufzüge
- Treppenräume
- Türinnenseite vom Hotelzimmer
- Sitzungsräume
- neben einem Flucht- und Rettungsplan
- über dem Feuerlöscher
Dabei müssen die Aushänge stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Sie müssen ersetzt werden, wenn sich Inhalte ändern oder die Aushänge schlecht zu lesen sind. Es dürfen analog fremdsprachige Aushänge gefertigt werden.
Selbstverständlich enthalten die Teile der Brandschutzordnung nach DIN 14096 unterschiedliche Informationen. So enthält Teil A, der sich an alle Personen im Gebäude richtet, folgende Informationen:
Brand melden, Feuerwehr informieren, in Sicherheit bringen und Löschversuch unternehmen.
Der Teil B enthält zum Beispiel Informationen zu Brandverhütung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall und vieles mehr.
Im Teil C wird zum Beispiel über die organisatorische Vorsoge zur Brandverhütung, Alarmpläne, Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte, Sicherstellung der Rettungswege und Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr informiert.
Unsere Leistungen zur Erstellung der Brandschutzordnung
Teil A, Teil B, Teil C nach DIN 14096 beinhaltet:
- Ausarbeitung der Brandschutzverordnung bzgl. der spezifischen Arbeitsabläufe und Einrichtungen in Absprache mit dem Betreiber des Objektes
- Führen von Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Feuerwehrdienststellen
- Fertigstellen der Entwürfe der Brandschutzordnung
- Erstellen von Pausen in laminierter oder gebundener broschierter Ausführung
- Erzeugen von gängigen Datenformaten auf einem Datenträger
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 professionell umsetzen
Durch die Brandschutzordnung nach DIN 14096 wurde die Basis für eine einheitliche Form der Brandschutzordnungen geschaffen. Diese gilt es unter Berücksichtigung der drei Teilbereiche professionell umzusetzen.
Weiterführende Informationen:
Umsetzung Ihrer Brandschutzordnung Teil A, B, C (Teil 1-3) in Ihrem Betrieb in der Brandschutzunterweisung
Wir bieten Ihnen eine Brandschutzunterweisung für Ihr Personal mit einem theoretischen und praktischen Teil vor Ort, unter Einbeziehung der vorhandenen Brandschutzordnung.
Objekte für die wir eine Brandschutzordnung Teil B und Teil C erstellt haben, z.B.:
Verwaltungsgebäude EUROPA-CENTER in Essen (www.europa-center.de)
Novum Style Hotel „niu Cobbles in Essen“ (www.niu.de)
Pumpwerke in Bottrop und Gelsenkirchen (www.eglv.de) http://www.eglv.de
Aushang: Verhalten im Brandfall (Brandschutzordnung Teil A)
FeuerTrutz bietet den Aushang „Verhalten im Brandfall“ neben deutsch und englisch in weiteren Sprachen
besonders für die Verwendung in Flüchtlingsunterbringungen an.
Der Aushang kann kostenfrei heruntergeladen und weiterverwendet werden.
- Broicher Straße 4, 46049 Oberhausen
- +49 (0) 208 888 530
- +49 (0) 208 970 20 64
- info@visubrand.de
- Kegelbahnstraße 11, 54497 Horath
- +49 (0) 6504 8643
- +49 (0) 6504 955 708
- info@visubrand.de