Brandschutzordnungen

Wir erstellen für Sie Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096 Brandschutzordnung Teil A, B, C (Teil 1 bis 3)

Innenansicht einer modernen Industrie- oder Sporthalle mit hoher Decke und auffälliger roter Stahlträgerkonstruktion im oberen Bereich. Links spiegelnde Glasabtrennungen mit LED-Bodenbeleuchtung, rechts eine Reihe von Holzbänken entlang einer Glasfront mit dunklem Rahmen. An der Decke hängt ein beleuchtetes grünes Fluchtweg-Schild mit laufendem Piktogramm und Pfeil nach unten. Der Boden ist hell und aus Holzoptik. Am Ende des Ganges sind weitere Betriebseinrichtungen zu erkennen.

Wo sollte eine Brandschutzverordnung zu finden sein?

Innerhalb der Brandschutzverordnung gemäß DIN 14096 sind Regeln zum Verhalten im Falle eines Brandes festgelegt. Sowohl richtiges Vorgehen bei einem Brandereignis, als auch die notwendigen Mittel zur Brandbekämpfung stehen im Fokus. Ebenso die schnelle Alarmierung der Feuerwehr und Vorkehrungen zur Rettung gefährdeter Personen.

Die Brandschutzordnung unterteilt sich in drei Bereiche:

Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Eine entsprechende Brandschutzordnung muss gut sichtbar zum Beispiel in Hausfluren, Hallen oder Aufzügen angebracht werden. Also überall dort, wo reger Publikumsverkehr herrscht. Auch an Innentüren von Hotelzimmern und Seminarräumen sollte sich ein entsprechender Aushang nach DIN 14096 befinden.

Teil B richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Hierbei kann es sich um Mitarbeiter eines Betriebes oder um Hausbewohner handeln. Die Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B sollte nach möglichst persönlicher Unterweisung dem betroffenen Personenkreis als Broschüre oder Merkblatt zur Verfügung gestellt werden.

Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dies können Sicherheitsbeauftragte oder spezielle Brandschutzbeauftragte sein. Dieser Teil der Brandschutzordnung umfasst unter anderem Alarmpläne sowie Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte, die im Ernstfall zum Tragen kommen.

Wo sollte eine Brandschutzverordnung zu finden sein?

Eine Brandschutzordnung sollte an folgenden Stellen angebracht werden, wo reger Publikumsverkehr herrscht

Dabei müssen die Aushänge stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Sie müssen ersetzt werden, wenn sich Inhalte ändern oder die Aushänge schlecht zu lesen sind. Es dürfen analog fremdsprachige Aushänge gefertigt werden.

Selbstverständlich enthalten die Teile der Brandschutzordnung nach DIN 14096 unterschiedliche Informationen. So enthält Teil A, der sich an alle Personen im Gebäude richtet, folgende Informationen:

Brand melden, Feuerwehr informieren, in Sicherheit bringen und Löschversuch unternehmen.

Der Teil B enthält zum Beispiel Informationen zu Brandverhütung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall und vieles mehr.

Im Teil C wird zum Beispiel über die organisatorische Vorsoge zur Brandverhütung, Alarmpläne, Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte, Sicherstellung der Rettungswege und Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr informiert.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu einer Brandschutzordnung

Wir beantworten in unserem FAQ die häufigsten Fragen rund um die Erstellung einer Brandschutzordnung.

Eine Brandschutzordnung wird häufig im Baugenehmigungsverfahren gefordert (insbesondere bei Sonderbauten) oder beruht auf den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und DGUV. Sie richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – vom Besucher über Mitarbeiter bis hin zum ausgewiesenen Brandschutzbeauftragten.

Teil A oder 1: Richtet sich an alle Personen im Gebäude (Aushang mit Verhaltensregeln im Brandfall & bei Unfällen).

Teil B oder 2: Richtet sich an Mitarbeiter/Bewohner mit festem Arbeitsplatz (konkrete Regeln zur Brandverhütung und Evakuierung).

Teil C oder 3: Richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte).

Benötigt werden Informationen zu den betrieblichen Gegebenheiten, vorhandenen Brandschutzeinrichtungen, Alarmierungswegen, Sonderregeln sowie Daten der internen Verantwortlichen (z. B. Evakuierungshelfer, Ersthelfer). VisuBrand stimmt diese Details in einer strukturierten Aufnahme mit Ihnen ab.

Eine explizite Genehmigung durch die Feuerwehr ist nötig. In der Regel prüft die Feuerwehr oder das Bauamt im Rahmen von Brandverhütungsschauen, ob die Brandschutzordnung vorliegt und den aktuellen DIN-Vorgaben entspricht.

Nach DIN 14096 muss die Brandschutzordnung mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft werden. Mitarbeiter müssen zudem mindestens einmal jährlich auf Basis von Teil B unterwiesen werden

Unsere Leistungen zur Erstellung der Brandschutzordnung
Teil A, Teil B, Teil C nach DIN 14096 beinhaltet:

  • Ausarbeitung der Brandschutzverordnung bzgl. der spezifischen Arbeitsabläufe und Einrichtungen in Absprache mit dem Betreiber des Objektes
  • Führen von Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Feuerwehrdienststellen
  • Fertigstellen der Entwürfe der Brandschutzordnung
  • Erstellen von Pausen in laminierter oder gebundener broschierter Ausführung
  • Erzeugen von gängigen Datenformaten auf einem Datenträger

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 professionell umsetzen

Durch die Brandschutzordnung nach DIN 14096 wurde die Basis für eine einheitliche Form der Brandschutzordnungen geschaffen. Diese gilt es unter Berücksichtigung der drei Teilbereiche professionell umzusetzen.

Weiterführende Informationen:

Umsetzung Ihrer Brandschutzordnung Teil A, B, C (Teil 1-3) in Ihrem Betrieb in der Brandschutzunterweisung

Wir bieten Ihnen eine Brandschutzunterweisung für Ihr Personal mit einem theoretischen und praktischen Teil vor Ort, unter Einbeziehung der vorhandenen Brandschutzordnung.

Objekte für die wir eine Brandschutzordnung Teil B und Teil C erstellt haben, z.B.:

Verwaltungsgebäude EUROPA-CENTER in Essen (www.europa-center.de)
Novum Style Hotel „niu Cobbles in Essen“ (www.niu.de)
Pumpwerke in Bottrop und Gelsenkirchen (www.eglv.de) http://www.eglv.de

Aushang: Verhalten im Brandfall (Brandschutzordnung Teil A)

FeuerTrutz bietet den Aushang „Verhalten im Brandfall“ neben deutsch und englisch in weiteren Sprachen
besonders für die Verwendung in Flüchtlingsunterbringungen an.
Der Aushang kann kostenfrei heruntergeladen und weiterverwendet werden.

Standort Oberhausen
Standort Horath