Brandschutzpläne
Der übergeordneter Begriff für Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, etc.
Brandschutzpläne (Übergeordneter Begriff für Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, …..)
Der Brandschutz im Fokus
Sämtliche Vorkehrungen, die darauf ausgerichtet sind, einen Brand erst gar nicht entstehen zu lassen oder die Ausbreitung eines Brandes vorzubeugen, fallen unter den Begriff Brandschutz. Die Rettung von Personen und Tieren, aber auch die Möglichkeit zur schnellen Durchführung notwendiger Löscharbeiten, stehen hier im Vordergrund. Brandschutzpläne nehmen in diesem Zusammenhang einen hohen Stellenwert ein.
Was sind Brandschutzpläne ?
Brandschutzpläne beinhalten Grundrisse von Gebäuden bzw. Gebäudekomplexen, in denen Fluchtwege und Brandschutzeinrichtungen erfasst sind. Des Weiteren findet man in Brandschutzplänen detaillierte Angaben zu Gefährdungspotentialen, Raumbezeichnungen, Lösch- und Meldetechniken sowie Bedieneinrichtungen der Anlagentechnik. Weitere Infos wie zum Beispiel Wandqualitäten (Brandwände), Feuerschutztüren oder Rettungswege dokumentieren ebenfalls den Brandschutz. Normalerweise werden Brandschutzpläne in den Grössen DIN A4 oder DIN A3 gefertigt.
Brandschutzpläne sind der Oberbegriff der Feuerwehrpläne sowie der Flucht- und Rettungspläne. Da die Begriffe Feuerwehrplan sowie Flucht- und Rettungsplan auch im Baurecht verankert sind, sind sie rechtmässiger einzusetzen als der Begriff Brandschutzplan. Der Begriff Brandschutzplan wurde vom Verband der Schadensversicherer geprägt.
Wo findet der Brandschutz Einsatz?
Der Brandschutz findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens wieder. Die Anforderungen an den Brandschutz werden durch verschiedene Gesetze, Vorschriften und Richtlinien geregelt. Der Brandschutz wird in mehrere Arten unterteilt:
Vorbeugender Brandschutz:
Alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden soweit möglich, einzuschränken.
Abwehrender Brandschutz:
Der abwehrende Brandschutz umfasst in erster Linie die Löschmaßnahmen der Feuerwehr. Um die Primärschäden so gering wie möglich zu halten, gehört zum Löschen auch das Verringern der Begleitschäden dazu.
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich wie folgt:
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
Wir unterstützen Sie beim organisatorischen Brandschutz, denn dieser umfasst unter anderem die Erstellung von Alarmplänen, der Brandschutzordnung und Brandschutzpläne.
Da wir über jahrelange Berufserfahrung verfügen, ist es für uns sehr leicht, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ihnen normgerechte Brandschutzpläne zu erstellen.
Gern können wir Sie dazu beraten, auch zu den Themen Evakuierungspläne, Laufkarten, Bestuhlungspläne oder Flucht- und Rettungspläne. Nehmen Sie dazu bitte mit uns Kontakt auf.
Dies können Sie gern telefonisch unter +49 (0)208 888 530 oder per Email an info@visubrand.de tun.
- Broicher Straße 4, 46049 Oberhausen
- +49 (0) 208 888 530
- +49 (0) 208 970 20 64
- info@visubrand.de
- Kegelbahnstraße 11, 54497 Horath
- +49 (0) 6504 8643
- +49 (0) 6504 955 708
- info@visubrand.de